Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 29.10.2015 die überarbeitete Landesverordnung über die Benutzung von Wasserfahrzeugen (WVO- Wasserverkehrsordnung des Landes Schleswig-Holstein) veröffentlich. Natürlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer der Wasserstraßen benutzt, egal ob er am ruhenden oder fließenden Wasserverkehr teilnimmt, diese kennen und alles durchlesen. Wichtig für uns Vereinskameraden/innen sind jedoch explizit die § 7 (2), § 10 – 13 und die Anhänge auf den Seiten 7 und 8 der PDF.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
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